„Gutes Recht bedarf guter Hilfe.“
In meiner Tätigkeit als Rechtsanwalt habe ich mich auf die Bereiche Vertrags-, Familien- und Erbrecht sowie Verkehrsrecht spezialisiert.
Dieses breite Spektrum ermöglicht es mir, Ihnen als Jurist bei einer Vielzahl von Anforderungen und Notwendigkeiten unterstützend zur Seite zu stehen, zum Beispiel beim Verfassen von Testamenten, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen oder bei der Prüfung wichtiger vertraglicher Dokumente. Darüber hinaus vertrete ich Sie als Strafverteidiger in Ordnungswidrigkeits- und Strafverfahren.
Um sicherzustellen, dass ich bei einer solchen Bandbreite an Fachgebieten jederzeit wissenstechnisch auf dem neuesten Stand bin, ist fundierte Fort- und Weiterbildung für mich unabdingbar und von höchster Relevanz – schließlich geht es mir darum, Ihnen schnell und kompetent jederzeit die bestmögliche Beratung und Unterstützung zukommen lassen zu können.
Aufgrund der Komplexität des deutschen Rechtswesens ist es nicht möglich, alle Spezialgebiete abzudecken. Nichtsdestotrotz können Sie sich gerne jederzeit an mich wenden! Ich verfüge über ein Netzwerk von kompetenten Kolleginnen und Kollegen, die ich gerne weiterempfehle und die Ihnen bei Ihrem Problem weiterhelfen können.